Der Supergau nach einem Einbruch

Stellen Sie sich vor:

Bei Ihnen wird trotz Alarmanlage eingebrochen, leider funktioniert das Ding gerade eben nicht.

Der dreiste Dieb findet nicht viel in Ihrem Haus, ist verärgert und fackelt einfach Ihre ganze Bude ab.

Jetzt kommt´s, Sie melden den Schaden so Ihrer Versicherung.

Die Versicherung will verständlicher Weise wissen, warum das Alarmsystem nicht angeschlagen hatte.

Sie sagen, dass es einfach zu dem Zeitpunkt nicht funktionierte.

Die Versicherung fordert von der Alarmanlagen Firma im Regress den Schaden.

Die Alarmanlagen Firma sagt nun, dass der Kunde das System zu dem Zeitpunkt nicht scharf geschalten hatte, deshalb löste es keine Alarm aus.

Nun beweisen Sie mal der Versicherung das es scharf geschalten war, wenn nur mehr ein Plastikklumpe davon übrig blieb.

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Klaus Gehrmann (Freitag, 18 September 2015 10:34)

    Ich wollte nur sagen das es echt eine gute Seite ist , man kann echt viel über Alarmtechtik erfahren , sogar ich habe neues dazugelernt ...:-))